Gebühren

Sie brauchen einen rechtlichen Rat, doch Sie scheuen den Weg zum Rechtsanwalt, um Kosten zu vermeiden? So eine Einstellung kann dazu führen, dass Sie wichtige Ihnen unbekannte Fristen versäumen. Dies hat zur Folge, dass der an sich berechtigte Anspruch nicht mehr durchgesetzt werden kann. Die Vergütung eines Rechtsanwalts richtet sich grundsätzlich nach der Rechtsanwaltsgebührenverordnung (RVG). Dort ist konkret geregelt, was der Anwalt im Einzelnen für die entstehenden Gebühren leisten muss und für welche Leistungen weitere Gebühren entstehen. Die Höhe der Gebühren ist regelmäßig von dem Wert, der der Angelegenheit zugrunde liegt und von der Art der Tätigkeit abhängig.

ERSTBERATUNG: Soweit es nur bei einem ersten Gespräch mit dem Rechtsanwalt bleibt und der Rechtsanwalt nach außen hin nicht tätig wird, handelt es sich um eine Erstberatung. Derartige Beratungen zeigen Ihnen grundsätzliche Rechtsprobleme auf, schließen mit wertvollen Empfehlungen zu Ihren Anliegen und zeigen Ihnen, falls erforderlich, die Kosten eines weiteren anwaltlichen Einschreitens umfassend auf. Bei einer Erstberatung darf der Rechtsanwalt maximal 190 Euro netto verlangen.

GELD VOM STAAT: In unserem sozialen Rechtsstaat muss keiner auf sein gutes Recht verzichten. Sofern Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten, unterstützt Sie der Staat bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche. Für die Beratung beim Rechtsanwalt erhalten Sie dann von den jeweiligen Rechtsantragsstellen bei Ihrem Amtsgericht einen sogenannten ``Beratungshilfeschein``. Mit diesem Beratungshilfeschein haben Sie einen Anspruch auf eine Beratung bei einem Rechtsanwalt Ihrer Wahl. Für diese Beratung müssen Sie lediglich eine Zuzahlung von 10 € leisten. Wenn es sich herausstellen sollte, dass Ihr Anspruch vor Gericht durchzusetzen ist, gewährt der Staat Prozesskostenhilfe. Dies bedeutet, dass der Staat Ihnen hilft, die Kosten des Prozesses zu tragen.

RECHTSSCHUTZVERSICHERUNG: Um das Kostenrisiko zu minimieren, ist der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sehr zu empfehlen. Sollten Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung haben, übernehmen wir gerne für Sie die Anfrage nach einer Deckungszusage.
VERKEHRSSTREITIGKEITEN: Bei einem Verkehrsunfall vertreten wir Sie bereits bei der außergerichtlichen Geltendmachung Ihrer Schadensersatzansprüche gegenüber dem Unfallgegner bzw. dessen Versicherung. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, müssen der Gegner und dessen Haftpflichtversicherung als Gesamtschuldner Ihren Schaden sowie anfallende Anwalts- und Gerichtskosten als Folgeschaden tragen. In diesem Fall übernehmen wir alle notwendigen Maßnahmen damit Ihr Schaden vollständig reguliert wird.

Königsteiner Str. 16 • 65929 Frankfurt am Main/Höchst • Tel.: +49 (0) 69 / 24 14 40 06 • Fax: +49 (0) 69 / 24 14 40 07
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